Veranstaltungen und Feste auf öffentlichem Grund

Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Festivals, Quartierfeste, Strassenfeste, Festumzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Chorauftritte, Theatervorstellungen braucht es eine Bewilligung.

Was müssen Sie tun:

  • Sie schauen im Belegungsplan (Belegungsliste Nutzungsbewilligung ), ob die von Ihnen gewünschte Fläche zu dem gewünschten Termin frei ist.
  • Mindestens 12 Wochen vorher müssen Sie das Gesuchformular ausfüllen. Sie müssen eintragen, wann die Veranstaltung stattfindet, Angaben zum Veranstaltungsort geben und zur Art der Veranstaltung. Damit starten Sie das Bewilligungsverfahren und reservieren die gewünschte Fläche. Das Formular ist zu finden unter: Formular Bewilligung
  • Die Allmendverwaltung nimmt eine erste Einschätzung vor und nimmt Kontakt mit Ihnen auf und führt Sie durch das weitere Verfahren.
  • In Absprache mit der Allmendverwaltung müssen sie je nach Grösse und Art des Anlasses noch weitere Verwaltungsstellen kontaktieren wie zum Beispiel Stadtreinigung, Kantonspolizei, Amt für Umwelt und Energie, IWB oder BVB etc. Die Adressen der Verwaltungsstellen finden Sie im Portal unter der Rubrik Adressen.
  • Sie reichen mindestens 6 Wochen vorher der Allmendverwaltung Situationspläne, Abmachungen und Verträge mit obgenannten Stellen ein.
  • Die Allmendverwaltung schickt Ihnen 4 Wochen vorher auf Wunsch eine Offerte über die zu erwartenden Kosten.
  • Sie erhalten 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Bewilligungsentscheid der Allmendverwaltung und die Rechnung über die Allmendgebühren.

Achtung!

  • Prüfen Sie zuerst, ob die Veranstaltung wirklich auf öffentlichem Grund und nicht auf Privatgrund (zum Beispiel auf einem Schulhof) stattfindet.
  • Strassenfeste über Strassenkreuzungen hinweg, auf Hauptstrassen oder Strassen mit öffentlichem Verkehr werden nicht bewilligt. Die Infrastruktur eines Strassenfestes soll überschaubar sein und ist rasch auf- und abgebaut (keine grossen Festzelte und Bühnen). Strassenfeste dauern maximal einen Tag, d.h. die Strassenfläche muss bis spätestens 24.00h wieder offen sein. Lautsprechereinsatz ist bis 22.00 Uhr beschränkt und am selben Ort darf pro Jahr nur ein Strassenfest stattfinden.
  • Kontaktieren Sie die Allmendverwaltung möglichst frühzeitig. Bedenken Sie bei den 12 Wochen, dass ev. Abklärungen notwendig sind, die das Verfahren verlängern! Bei Grossveranstaltungen mit über 10’000 Personen nehmen Sie mind. 15 Monate vor der Veranstaltung mit der Allmendverwaltung Kontakt auf.
  • Bei Belegungen des öffentlichen Raums sind zwingend Situationspläne im Massstab 1:200 mit der eingezeichneten Belegung in doppelter Ausführung und unter Angabe der Auftragsnummer an die Allmendverwaltung (Münsterplatz 11, 4001 Basel) einzureichen.
  • Mehrwegpflicht: An öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund dürfen seit dem 1.1.2015 für Getränke und Esswaren nur bepfandetes Mehrweggeschirr sowie bepfandete PET-Flaschen verwendet werden. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen.

Kosten: Sie erhalten 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit dem Bewilligungsentscheid der Allmendverwaltung eine Rechnung über die Allmendgebühren. Für Strassenfesten gibt es 100%, für Quartierfeste 60% Kostenerlass.

Die weiteren involvierten Stellen schicken Ihnen nach der Veranstaltung die Abrechnungen der Kosten.

Saubere Veranstaltung

Die Interessengemeinschaft Saubere Veranstaltung und ecosport.ch haben eine neue gemeinsame Plattform für nachhaltig durchgeführte Veranstaltungen geschaffen, welche sich an die Organisatoren von Kultur- und Sportveranstaltungen richtet. Auf der Plattform saubere-veranstaltung.ch finden Sie Hilfsmittel und Beispiele. Mit dem EVENTprofil können Sie zusätzlich ihr aktuelles Engagement evaluieren und einer breiten Öffentlichkeit kommunizieren.

 

Versicherung: Experten empfehlen:

  • Eine eigene Haftpflichtversicherung für alle Vereine, die regelmässig Anlässe organisieren.
  • Eine Sachversicherung für Vereine, die ein eigenes Vereinslokal haben und/oder Geräte verleihen.
  • Sozialversicherungen: für alle von Vereinen gegen Entgelt beschäftigten Personen.

Besitzt ein Verein eine Haftpflicht- und Sachversicherung, so ist diese auch gültig bei Anlässen im öffentlichen Raum!

Für einmalige Anlässe kann ein Verein auch eine spezielle Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschliessen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen. Neben den Haftpflichtansprüchen der Zuschauer und Besucher sind auch die aktiv teil-nehmenden Personen (Teilnehmer, ehrenamtliche Helfer, Künstler, Musiker) in der Regel eingeschlossen. Die Kosten sind abhängig von der Dauer und Grösse des Anlasses. Problem: Der Zeitraum der Veranstaltungsversicherung muss oft mindestens 2 Tage umfassen, die Versicherung eignet sich also nicht bei kürzeren Veranstaltungen!

 

Merkblätter