Infostände, Kuchenstände, Unterschriftenaktionen und private Apéros

Die Nutzung der Allmend für

  • einen Infostand
  • einen Kuchenstand
  • einen privaten Apéro
  • eine Unterschriftenaktion
  • einen Fahnenaushang

ist meldepflichtig aber gebührenfrei!

 

Was müssen Sie tun:

  1. Die Meldung ist spätestens 14 Tage vor dem Anlass auf dem Formular einzureichen. Das Formular ist zu finden unter: Formular Bewillgung Veranstaltung oder temporäre kommerzielle Nutzung auf öffentlichem Grund
  2. Im Formular ist der gewünschte Ort auf dem Stadtplan einzutragen (georeferenziert). Bereits vorhandene Eintragungen resp. Belegungen sind zu respektieren. Doppelbelegungen sind nur ausnahmsweise möglich. Bei Infoständen ist die Tätigkeit der Institution sowie des Zwecks des Infostandes zu beschreiben.
  3. Die Allmendverwaltung bearbeitet das Formular. Dies dauert 5 – 14 Tage.

 

Kosten:

Die Allmendverwaltung verlangt bei Kleinstmeldungen keine Kosten.

 

Auflagen zu Apéros

Als private Apéro gelten Geburtstags- und Hochzeits-Apéros mit maximal 60 Personen und. einer Flächennutzung von maximal 60m2.

  • Getränke und Speisen müssen kostenlos offeriert werden und dürfen nicht vor Ort gekocht werden.
  • Tische dürfen aufgestellt werden.
  • Als Wetterschutz können einzelne Sonnenschirme aufgestellt werden.
  • Zeltaufbauten sind nicht zulässig.
  • Der Verkehr darf in keiner Weise behindert werden.
  • Die Dauer des Apéros darf maximal drei Stunden betragen.

 

Auflagen zu Info- und Kuchenständen

Als Infostände gelten einfache Standbauten bis zu einem Ausmass von 5m2 (inkl. Wetterschutz), die über religiöse, politische, gemeinnützige oder präventive Inhalte orientieren. Sie werden von Institutionen betrieben. Infostände können an bestimmten Plätzen in der Innenstadt errichtet werden (Über Orte und Sperrzeiten siehe «Richtlinie über die Meldung von Infoständen im öffentlichen Raum») In Aussenquartieren sind die Durchgangsbreiten für Fussgänger einzuhalten sowie ansässige Ladenlokale zu berücksichtigen.

  • Der Stand ist so aufzustellen, dass der Fussgänger- und Fahrverkehr nicht behindert wird (Durchgangsbreite mind. 2m).
  • Die im Meldeformular bezeichnete verantwortliche Person haftet für sämtliche Schäden und Unfälle, die im Zusammenhang mit einer Allmendbenützung durch Infostände stehen.
  • Verkaufstätigkeit jeglicher Art ist nicht gestattet.
  • Die Benutzung von Lautsprecher- oder Verstärkeranlagen ist untersagt.
  • Infostände dürfen jeweils 1 Tag pro Woche und Institution aufgestellt und betrieben werden, kumuliert maximal 20 Tage im Jahr pro Institution.
  • Bei Reklamationen infolge der am Infostand tätigen Personen oder aufgrund von gesetzeswidrigem Verhalten, verfügt die Allmendverwaltung der betreffenden Institution eine Räumung der Aufbauten oder ein reduziertes Kontingent für das Aufstellen von Infoständen. Direkte kommerzielle Produktewerbung ist nicht gestattet.
  • Nach Beendigung der Tätigkeit ist der Infostand umgehend von der Allmend zu räumen und die beanspruchte Fläche in sauberem Zustand zu hinterlassen. Alle Abfälle sind mitzunehmen und dürfen nicht in öffentlichen Kehrichteimern entsorgt werden.

 

 Merkblätter